Rauchschaltanlagen für Feuerschutzabschlüsse

Jeder Brand beginnt mit einer unbemerkten Rauchentwicklung und der lautlosen Ausbreitung giftiger Rauchgase, die für den Menschen tödlich sind. Binnen kürzester Zeit sind Flucht- und Rettungswege verraucht und nicht mehr begehbar. Um die Ausbreitung der tödlichen Rauchgase über das gesamte Gebäude zu verhindern, müssen Türöffnungen zwischen Brandabschnitten geschlossen sein. Anders bei Rauch- und Feuerschutztüren, die mit einer Feststellanlage ausgestattet sind. Diese dürfen offen stehen, wenn das sichere Schließen der Tür im Anforderungsfall garantiert ist.

 

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Feststellanlagen
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Neue DIN Norm
DIN 14677